Das vorige Papier hat die Geschichte des christlichen Leviathans bis zu Augustinus geführt und mit einem Sprung auf Hobbes 1651 geendet. Zwischen diesen beiden Punkten liegen über tausend Jahre, in denen die Kirche zur dominierenden Institution Europas geworden war. Im 16. Jahrhundert geriet diese Institution in eine Krise, die als Reformation in die Geschichte einging. Dieses Papier untersucht zwei Hauptfiguren dieser Krise — Martin Luther und Johannes Calvin — und ihre doppelte Rolle: als Erben einer langen häretischen Vorgeschichte und als Liquidatoren ihrer radikalsten Erben.
I. Die häretische Vorgeschichte — ein Überblick
Die Reformation des 16. Jahrhunderts kam nicht aus dem Nichts. Sie hatte mehrere Jahrhunderte an Vorläufern, die im Wesentlichen dieselben Forderungen erhoben, die später Luther und Calvin formulieren würden — Bibel in der Volkssprache, Kritik am Ablasshandel, Ablehnung der Transsubstantiation, Forderung nach armer Lebensführung der Geistlichen, Priestertum aller Gläubigen, Ablehnung der päpstlichen Suprematie. Alle diese Bewegungen wurden von der katholischen Kirche als Häresie verfolgt.
Im 12. Jahrhundert formierten sich die Waldenser unter Petrus Valdes in Lyon — Laien, die das Evangelium predigten und in Armut lebten. Sie wurden 1184 auf der Synode von Verona exkommuniziert und über Jahrhunderte verfolgt; ihre Restbestände existieren bis heute. Im 13. Jahrhundert entstanden die Beginen und Begarden, die im vorigen Megamaschinen-Papier behandelt wurden. Im 14. Jahrhundert traten die deutsche Mystik um Meister Eckhart, Heinrich Seuse und Johannes Tauler hervor, die den direkten Gott-Kontakt der Seele lehrten — Eckhart wurde 1329 posthum mit 28 Sätzen verurteilt. Im 15. Jahrhundert wirkten die Brüder vom Gemeinsamen Leben in den Niederlanden, eine Laienbewegung, die der späteren Reformation vorarbeitete.
Zwei Figuren ragen aus dieser Vorgeschichte heraus: John Wyclif und Jan Hus. Sie verdienen eine genauere Betrachtung, weil sie die zentralen Lehren der Reformation bereits vollständig formuliert hatten — über hundert Jahre bevor Luther seine Thesen anschlug.
II. John Wyclif (etwa 1330–1384)
Wyclif war englischer Theologe, lehrte als Magister in Oxford, hatte zeitweise hohe Positionen am englischen Hof. Seine theologische Arbeit beruhte auf dem Prinzip, dass die Heilige Schrift die alleinige Autorität in Glaubensfragen sei (sola scriptura) — eine Formel, die später Luther übernehmen würde. Aus diesem Prinzip leitete Wyclif eine Reihe von Konsequenzen ab.
Er bestritt den Anspruch des Papstes auf universelle Herrschaft als nicht biblisch. Er kritisierte den Reichtum und die Macht der Kirche und forderte ihre Enteignung. Er lehnte die Transsubstantiationslehre ab — also die Lehre, dass Brot und Wein in der Eucharistie wesenhaft in Leib und Blut Christi verwandelt werden. Er wandte sich gegen Pilgerreisen, gegen die Verehrung von Heiligen und Reliquien, gegen die Ohrenbeichte. Er vertrat die These, dass jeder Gläubige direkten Zugang zu Gott habe — ohne priesterliche Vermittlung.
Sein wohl bedeutendstes Werk war die Initiative zu einer englischen Bibelübersetzung. Zwischen etwa 1380 und 1384 entstand unter seiner Leitung die erste vollständige bersetzung der Bibel ins Englische auf Grundlage der Vulgata, die nach seinem Tod von John Purvey überarbeitet wurde. Damit wurde die Heilige Schrift in England für jeden lesbar, der lesen konnte — eine Voraussetzung dafür, dass Laien die kirchlichen Lehren mit der biblischen Botschaft vergleichen konnten.
1382 verurteilte eine Synode in Oxford 24 Sätze aus Wyclifs Schriften als häretisch. Wyclif verlor seine akademischen Ämter, lebte aber bis zu seinem Tod 1384 in Lutterworth als Pfarrer weiter — eine offizielle Anklage erfolgte aus Furcht vor einem Volksaufstand nicht. Seine Anhänger, die Lollarden, verbreiteten seine Lehren weiter. Sie wurden ab 1401 unter dem Statut »De heretico comburendo« verfolgt; 1410 wurde der Handwerker John Badby als erster Lollarde in England verbrannt.
1415 verurteilte das Konzil von Konstanz Wyclif posthum als Häretiker. 267 Sätze aus seinen Schriften wurden verurteilt. Es wurde angeordnet, seine Bücher zu verbrennen und seine Gebeine auszugraben. 1428 wurde die Anordnung vollstreckt — Wyclifs Gebeine wurden exhumiert, verbrannt und die Asche in den Fluss Swift gestreut, der durch Lutterworth fließt.
III. Jan Hus (etwa 1370–1415)
Hus war böhmischer Theologe, lehrte an der Karls-Universität in Prag und predigte in der Bethlehemskapelle. Er las Wyclifs Schriften, die durch dynastische Verbindungen zwischen England und Böhmen — Anne von Böhmen, Schwester König Wenzels IV., war seit 1382 mit Richard II. von England verheiratet — nach Prag gelangt waren. Hus übernahm zentrale Lehren Wyclifs, modifizierte sie teilweise, und entwickelte eine eigene Theologie.
Sein Hauptwerk »De ecclesia« (Von der Kirche, 1413) definierte die Kirche als Gemeinschaft der Prädsentierten — also derjenigen, die nach Gottes ewigem Ratschluss zur Erlösung bestimmt sind. Diese Definition implizierte, dass die institutionelle Kirche und die wahre Kirche nicht identisch seien. Ein unwürdiger Papst oder Bischof gehöre nicht zur wahren Kirche. Daraus folgte für Hus, dass auch der Gehorsam gegenüber kirchlichen Autoritäten Grenzen habe — wenn ihre Anordnungen der Heiligen Schrift widersprächen, sei ihnen nicht zu folgen.
Hus kritisierte den Ablasshandel scharf. Als Papst Johannes XXIII. 1412 Ablässe zur Finanzierung eines Krieges gegen Neapel ausschrieb, wandte sich Hus öffentlich dagegen. Daraufhin wurde er exkommuniziert und musste 1412 aus Prag fliehen. In den folgenden zwei Jahren arbeitete er auf Adelsburgen seine Theologie aus.
1414 wurde Hus zum Konzil von Konstanz vorgeladen. König Sigismund — als römisch-deutscher König und designierter Nachfolger seines Bruders Wenzel auf dem böhmischen Thron — sicherte ihm in einem Geleitbrief freies Geleit zu. Hus reiste im Oktober 1414 nach Konstanz. Drei Wochen nach seiner Ankunft, am 28. November 1414, wurde er trotz des Geleitbriefes verhaftet und in Klosterhaft genommen.
Das Konzil forderte ihn auf, eine Reihe von Sätzen aus seinen Schriften zu widerrufen. Hus weigerte sich. Er war fest davon überzeugt, rechtgläubig zu sein. Er erkannte auch die Autorität des Konzils nicht an, soweit dieses sich nicht an die Heilige Schrift halte. Am 6. Juli 1415 wurde er als Häretiker zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Nach seiner Degradation aus dem geistlichen Stand wurde er der weltlichen Macht übergeben und am selben Tag verbrannt. Seine Asche wurde in den Rhein gestreut, um eine Reliquienverehrung zu verhindern. Ein Jahr später, am 30. Mai 1416, traf Hieronymus von Prag, ein Mitstreiter von Hus, dasselbe Schicksal.
Sigismunds Wortbruch — der Bruch des Geleitbriefes — wurde im Konzil mit dem Argument gerechtfertigt, einem Häretiker müsse kein Wort gehalten werden. Diese juristische Konstruktion wurde später in vielen Religionsstreitigkeiten angewendet.
In Böhmen löste die Hinrichtung eine Welle der Empörung aus. Die Hussitenbewegung formierte sich, gespalten in einen gemäßigten Flügel (Utraquisten oder Calixtiner, die vor allem den Laienkelch beim Abendmahl forderten) und einen radikalen Flügel (Taboriten, die eine umfassendere Reform anstrebten). Zwischen 1419 und 1434 widerstanden die Hussiten fünf Kreuzzügen, die Sigismund gegen sie führte. 1433 schlossen die gemäßigten Hussiten in den Basler Kompaktaten einen Kompromissfrieden mit der Kirche. 1434 wurden die Taboriten in der Schlacht bei Lipan von den gemäßigten Hussiten und katholischen Truppen geschlagen. Die Hussitische Kirche bestand in modifizierter Form bis ins 17. Jahrhundert weiter.
IV. Die Voraussetzungen der Reformation
Was Wyclif und Hus an theologischen Positionen formuliert hatten, war im Wesentlichen das, was Luther und Calvin später wieder vortragen würden. Was fehlte, war ein gesellschaftliches und technisches Umfeld, in dem diese Positionen mehrheitsfähig werden konnten.
Im 15. Jahrhundert kamen mehrere Faktoren zusammen. Die Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberg um 1450 erlaubte die rasche und massenhafte Verbreitung von Texten. Das Bildungsbürgertum wuchs. Die Reformkonzilien von Konstanz (1414–1418) und Basel (1431–1449) hatten die Autorität des Papsttums erschüttert, ohne sie reformieren zu können. Der Renaissance-Humanismus brachte neue philologische Werkzeuge — Erasmus von Rotterdam veröffentlichte 1516 das Neue Testament im griechischen Originaltext mit einer neuen lateinischen Übersetzung, die viele Übersetzungsfehler der Vulgata aufdeckte. Die wirtschaftliche und politische Lage der deutschen Territorien, in denen die kirchlichen Steuern besonders hoch waren, schuf weltliche Bündnispartner, die ein Interesse an einer Schwächung Roms hatten.
Als Luther 1517 die 95 Thesen veröffentlichte, traf seine Kritik also auf einen vorbereiteten Resonanzraum. Er war nicht der erste, der diese Kritik formulierte. Er war derjenige, der sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort vorbrachte.
V. Luther 1517–1525 — die häretische Phase
Martin Luther (1483–1546) war Augustinermönch und Professor für Bibelauslegung an der Universität Wittenberg. Am 31. Oktober 1517 versandte er einen Brief an den Erzbischof Albrecht von Mainz mit 95 Thesen gegen den Ablasshandel; ob er diese Thesen am selben Tag an die Schlosskirche zu Wittenberg anschlug, ist historisch umstritten. In der Sache kritisierte Luther den Ablasshandel, den die Kurie zur Finanzierung des Petersdom-Neubaus organisiert hatte. Sein Einwand war zunächst theologisch begrenzt — die Buße, sagte er, könne nicht durch eine Geldzahlung ersetzt werden.
Aus dieser begrenzten Kritik entwickelte sich in den folgenden Jahren eine umfassende Reformtheologie. 1518 erschien die »Resolutio« zu den 95 Thesen. 1519 verteidigte Luther in der Leipziger Disputation gegen Johannes Eck Positionen, die ihn ausdrücklich in die Nähe von Hus rückten. Eck warf ihm vor, hussitische Lehren zu vertreten. Luther antwortete sinngemäß: Wenn das, was Hus gelehrt habe, der Heiligen Schrift entspreche, dann sei es richtig — auch wenn das Konstanzer Konzil es verurteilt habe. Damit hatte Luther die Autorität der allgemeinen Konzilien in Frage gestellt. Später schrieb er ausdrücklich: »Wir sind alle Hussiten, ohne es zu wissen.¯
1520 erschienen drei programmatische Schriften: »An den christlichen Adel deutscher Nation« (mit dem Aufruf an die weltlichen Fürsten, die Kirchenreform selbst in die Hand zu nehmen), »Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche« (mit der Reduzierung der Sakramente auf zwei oder drei) und »Von der Freiheit eines Christenmenschen« (mit der Lehre von der Rechtfertigung allein durch den Glauben).
Am 15. Juni 1520 erließ Papst Leo X. die Bulle »Exsurge Domine«, die 41 Sätze Luthers verurteilte und ihm 60 Tage zum Widerruf gab. Luther verbrannte die Bulle am 10. Dezember 1520 öffentlich in Wittenberg. Am 3. Januar 1521 wurde er mit der Bulle »Decet Romanum Pontificem« exkommuniziert. Im April 1521 erschien er auf dem Reichstag zu Worms vor Kaiser Karl V. Nach mehrtägigen Verhandlungen weigerte er sich, seine Schriften zu widerrufen — die Worte »Hier stehe ich, ich kann nicht anders« werden ihm zugeschrieben, sind aber wahrscheinlich nicht historisch in dieser Form gefallen. Am 26. Mai 1521 verhängte Karl V. mit dem Wormser Edikt die Reichsacht über Luther. Damit war Luther rechtlich vogelfrei — jeder konnte ihn ohne Strafe töten.
Der Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen ließ Luther zum Schein entführen und auf der Wartburg in Schutzhaft nehmen. Dort übersetzte Luther in elf Wochen das Neue Testament aus dem griechischen Urtext ins Deutsche. Die sogenannte Septemberbibel erschien 1522 in einer Erstauflage von 3.000 Exemplaren — für die damalige Zeit eine massive Verbreitung. Bis zu Luthers Tod 1546 erschien die Lutherbibel in mehreren überarbeiteten Fassungen; sie prägte die deutsche Sprache nachhaltig.
In der Zeit zwischen 1517 und 1525 war Luther in der formalen Position eines Häretikers — verurteilt vom Papst, mit der Reichsacht belegt, sein Leben durch staatlichen Schutz gesichert. Er stand strukturell genau dort, wo Wyclif 1382 und Hus 1415 gestanden hatten. Was ihn von ihnen unterschied, war das gesellschaftliche und technische Umfeld — und der Schutz mächtiger Fürsten.
VI. Der Bauernkrieg 1524–1525 — der Bruch
In den Jahren 1524 und 1525 erhob sich in Süddeutschland eine breite Bauernbewegung. Sie hatte mehrere Wurzeln. Wirtschaftlich litten die Bauern unter steigenden Abgaben, der Einschränkung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte (Holz, Jagd, Fischerei) und der Ablösung des überlieferten Rechts durch das römische Recht, das die Eigentumsverhältnisse verschob. Religiös bezogen sich viele Aufständischen auf die reformatorischen Ideen, die seit 1517 verbreitet wurden. Sie verstanden Luthers Lehre vom »Priestertum aller Gläubigen« und von der »Freiheit eines Christenmenschen« als Aufruf zu einer auch sozialen Veränderung.
Im März 1525 verfassten die Bauern in Memmingen die »Zwölf Artikel« — eine Forderungssammlung, die als eines der ersten Menschenrechtsdokumente Europas gilt. Die Artikel forderten die freie Pfarrwahl, die Reduktion der Abgaben auf das biblisch begründbare Maß, die Aufhebung der Leibeigenschaft (mit dem Argument, Christus habe alle Menschen mit seinem Blut erlöst), die Wiederherstellung der gemeinschaftlichen Nutzungsrechte und eine Reform der Gerichtsbarkeit. Sie beriefen sich ausdrücklich auf die Heilige Schrift und erklärten, jeder ihrer Punkte sei zurückzunehmen, wenn er sich als unbiblisch erweise.
Die Bauernbewegung erfasste innerhalb weniger Monate weite Teile Süd- und Mitteldeutschlands sowie Teile Österreichs und der Schweiz. Schätzungen zufolge waren bis zu 300.000 Bauern beteiligt. In Thüringen führte der Theologe Thomas Müntzer einen radikalen Flügel an, der sich von Luther abgewandt hatte und eine umfassende soziale und religiöse Umwälzung anstrebte.
Luther reagierte zunächst vermittelnd. Im April 1525 erschien seine »Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben«, in der er sowohl die Fürsten als auch die Bauern zur Mäßigung aufrief. Aber im Mai 1525, als die Bauernheere kurzzeitig militärisch erfolgreich waren und Müntzers Bewegung an Boden gewann, änderte Luther seinen Ton. Er schrieb das Pamphlet »Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern¯, welches unter anderem die Aufforderungen enthielt: »Solche wunderliche Zeiten sind jetzt, daß ein Fürst den Himmel mit Blutvergießen besser verdienen kann denn andere mit Beten.« Und: »Drum sollte hier zerschmehßen, würgen und stechen heimlich oder öffentlich, wer da kann, und gedenken, daß nichts Giftigeres, Schaedlicheres, Teuflischeres sein kann denn ein aufrührerischer Mensch.«
Am 15. Mai 1525 wurde das Bauernheer Müntzers in der Schlacht bei Frankenhausen vernichtend geschlagen. Müntzer wurde gefangen genommen, gefoltert und am 27. Mai hingerichtet. Bis zum Ende des Aufstands wurden nach historischen Schätzungen etwa 70.000 bis 100.000 Bauern getötet. Luthers Pamphlet, das während dieser Zeit in mehreren Auflagen verbreitet wurde, hat zu der Härte beigetragen, mit der die Niederschlagung erfolgte — auch wenn die Fürsten das Massaker nicht erst auf Luthers Aufruf hin organisierten.
Der Bauernkrieg markiert den entscheidenden Bruch in Luthers Position. Er stand vor einer Wahl. Er hätte den Bauern die theologische Berechtigung ihrer sozialen Forderungen zusprechen können — und damit die Reformation zu einer Bewegung mit auch sozialer Tragweite gemacht. Er hat sich anders entschieden. Er hat die Reformation an die Fürsten gebunden, die sie nun unter ihren Schutz nehmen sollten. Im Pamphlet »Ein Sendbrief von dem harten Büchlein wider die Bauern« (Juli 1525) verteidigte er seine Position und berief sich auf Römer 13 — die paulinische Stelle, die jeder Obrigkeit göttliche Einsetzung zuschreibt.
Damit war eine grundlegende Entscheidung getroffen. Die Reformation würde eine Fürstenreformation sein, keine Volksreformation. Die Landeskirchen würden den Landesherren unterstellt sein. Das Prinzip »cuius regio, eius religio« — wessen Gebiet, dessen Religion — wurde zwar erst 1555 im Augsburger Religionsfrieden formell festgeschrieben, aber es war in den Jahren nach 1525 bereits faktisch wirksam.
VII. Luther und die Täufer
Parallel zur Bauernbewegung entstand in der Schweiz und in Süddeutschland eine andere reformatorische Strömung — die Täuferbewegung. Sie ging zurück auf Konrad Grebel, Felix Manz und Georg Blaurock, die sich ursprünglich Huldrych Zwingli in Zürich angeschlossen hatten, dann aber dessen Bündnis mit der Stadtobrigkeit ablehnten. Im Januar 1525 vollzogen sie die erste Erwachsenentaufe der Reformationszeit — sie tauften einander gegenseitig, weil sie die Säuglingstaufe als nicht biblisch begründbar ablehnten.
Die Täufer vertraten eine Lehre, die dem Anfangsimpuls der Reformation näher stand als das, was Luther aus ihm gemacht hatte. Sie forderten die strikte Trennung von Kirche und Staat. Sie verweigerten den Eid und den Kriegsdienst. Sie lebten in einfachen Gemeinden mit gegenseitiger Hilfe und teilweise Gütergemeinschaft. Sie beriefen sich auf die Bergpredigt und auf das Vorbild der frühchristlichen Gemeinden.
Die Reaktion der etablierten Reformatoren und der katholischen Obrigkeit war einheitlich. Die Täufer wurden verfolgt — in protestantischen wie in katholischen Territorien.
Am 5. Januar 1527 wurde Felix Manz in Zürich auf Anordnung des Stadtrates ertränkt — die Strafe war bewusst gewählt: »Wer zum dritten Mal tauft, soll im Wasser sterben.« Manz war damit der erste Täufermärtyrer, hingerichtet im protestantischen Zürich, in der Stadt, in der Zwingli die Reformation eingeführt hatte. In den folgenden Jahrzehnten wurden Tausende Täufer in Mitteleuropa hingerichtet — verbrannt, ertränkt, enthauptet. Allein das Reichsmandat von Speyer 1529 erlaubte die Hinrichtung von Wiedertäufern ohne weiteres Gerichtsverfahren.
Luther selbst billigte die Hinrichtung der Täufer. In einem Gutachten von 1530, gemeinsam mit Melanchthon verfasst, schrieb er, die Obrigkeit habe das Recht und die Pflicht, »solche Gotteslästerer mit dem Schwert zu strafen«. Was er als Argument gegen den eigenen Tod 1521 zur Reichsacht eingewandt hatte — dass das Gewissen sich nicht zwingen lasse — galt nicht mehr, wenn andere von seiner eigenen Position abwichen.
Eine besondere Episode war das Täuferreich von Münster. 1534 übernahmen radikale Täufer unter Jan van Leiden die Stadt Münster und errichteten dort eine theokratische Herrschaft mit Gütergemeinschaft und Vielweiberei. Im Juni 1535 wurde die Stadt nach langer Belagerung erobert. Die Anführer wurden zu Tode gefoltert; ihre Leichen wurden in Eisenkäfige am Turm der Lambertikirche gehangt, wo die Käfige bis heute hangen. Die Münsterer Episode wurde danach von katholischen wie protestantischen Autoritäten benutzt, um die Täuferbewegung insgesamt zu diskreditieren — obwohl die Mehrheit der Täufer pazifistisch war und sich von den Münsterer Vorgängen distanzierte.
Aus den überlebenden Resten der Täuferbewegung gingen die Mennoniten (nach Menno Simons), die Hutterer (nach Jakob Hutter), die Amischen (nach Jakob Ammann) und die Schweizer Brüder hervor. Sie existieren bis heute, vor allem in Nordamerika.
VIII. Calvin und Genf
Johannes Calvin (1509–1564) gehörte zur zweiten Generation der Reformatoren. Er war ursprünglich Jurist und humanistischer Gelehrter in Frankreich. 1533 musste er aus Paris fliehen, weil er der Mitwirkung an einer reformatorischen Rede an der Sorbonne verdächtigt wurde. 1536 erschien die erste Auflage seiner »Institutio Christianae Religionis« (Unterricht in der christlichen Religion), die er bis 1559 in mehreren Fassungen ausbaute und die zur theologischen Grundschrift des reformierten Protestantismus wurde.
Im selben Jahr 1536 hielt sich Calvin auf der Durchreise in Genf auf. Der Reformator Guillaume Farel überredete ihn zu bleiben — Genf hatte sich gerade unter Farels Führung von der katholischen Bischofsherrschaft gelöst und brauchte einen theologisch versierten Mitstreiter. Calvin blieb. Nach Konflikten mit dem Stadtrat wurde er 1538 mit Farel ausgewiesen. Er ging nach Straßburg. 1541 wurde er auf Bitten der Stadt Genf zurückgeholt.
Von 1541 bis zu seinem Tod 1564 war Calvin die theologische und faktische Führungsfigur Genfs. Die Stadt entwickelte sich unter seiner Leitung zu einem Modell, das später als »protestantisches Rom« bezeichnet wurde — ein Zentrum der reformierten Bewegung, von dem aus Pfarrer und Schriften nach Frankreich, in die Niederlande, nach Schottland und in andere Länder gesandt wurden.
Die Genfer Kirchenordnung von 1541 (Ordonnances ecclésiastiques) regelte das Verhältnis von Kirche und Stadt. Sie sah vier Ämter vor (Pastoren, Doktoren, Älteste, Diakone) und etablierte das Konsistorium — ein gemischtes Gremium aus Geistlichen und Stadträten, das die Sittenkontrolle ausübte. Das Konsistorium war ein Werkzeug, das in seiner Reichweite über die mittelalterlichen kirchlichen Gerichte hinausging. Es überwachte das gesamte Alltagsleben der Bürger — Kleidung, Wirtshausbesuche, eheliches Verhalten, Ausdrucksweise, Gottesdienstbesuch, theologische Auffassungen.
Verstöße wurden mit einer Skala von Strafen geahndet — von Ermahnung über Ausschluss vom Abendmahl bis zu Geldstrafen, Gefängnis und in schweren Fällen Hinrichtung. Zwischen 1542 und 1546 wurden in Genf 76 Personen verbannt und 58 hingerichtet. Die Kontrolldichte war erheblich — bei einer Stadtbevölkerung von etwa 13.000 Personen.
Calvin selbst hatte kein offizielles politisches Amt — er war Pastor und Lehrer, ohne Sitz im Stadtrat. Seine Macht war faktisch, nicht formal. Er beriet die Stadtoberen, formulierte die theologischen Positionen, war Verfasser zahlreicher Stellungnahmen zu konkreten Fragen. Erst 1559 wurde er Genfer Bürger.
IX. Der Fall Servet
Michael Servet (1511–1553) war ein spanischer Arzt und Theologe, der die Trinitätslehre der christlichen Hauptkirchen ablehnte. Er hatte 1531 das Werk »De Trinitatis erroribus« (Über die Irrtümer der Trinität) veröffentlicht, in dem er die Lehre von Gott Vater, Sohn und Heiligem Geist als nicht biblisch begründbar bestritt. Damit war er sowohl in der katholischen wie in der protestantischen Welt als Häretiker eingestuft.
Servet hatte mit Calvin zeitweise korrespondiert. In den 1540er Jahren übersandte er Calvin sein Hauptwerk »Christianismi restitutio« (Wiederherstellung des Christentums) zur Begutachtung. Calvin hatte das Manuskript behalten und Servet nicht geantwortet. Servet veröffentlichte das Werk schließlich anonym 1553 in Vienne (Frankreich), wo er als Arzt unter falschem Namen lebte.
Calvin gab dem Anonymitätsschutz seines früheren Korrespondenzpartners aktiv ein Ende. Er ließ Briefe Servets, die er im Original besaß, nach Vienne weiterreichen, wodurch Servets Identität bekannt wurde. Servet wurde von der katholischen Inquisition in Vienne verhaftet. Er entkam aus dem Gefangnis und reiste — aus Gründen, die historisch unklar sind — durch Genf. Am 13. August 1553 wurde er dort erkannt und verhaftet.
Der Prozess gegen Servet dauerte über zwei Monate. Calvin verfasste die Anklage. Am 26. Oktober 1553 wurde Servet vom Genfer Stadtrat zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Am 27. Oktober 1553 wurde er auf dem Hügel Champel oberhalb von Genf verbrannt — gemeinsam mit den Schriften, die er verfasst hatte. Calvin selbst hatte für eine Hinrichtung mit dem Schwert plädiert, was als mildere Form der Todesstrafe galt; der Rat entschied sich für den Scheiterhaufen.
Der Fall Servet zog im protestantischen Europa eine Debatte nach sich. Sebastian Castellio, ehemaliger Schüler Calvins, veröffentlichte 1554 unter Pseudonym die Schrift »De haereticis, an sint persequendi« (Ob Häretiker zu verfolgen seien) — eine der ersten systematischen Argumentationen für religiöse Toleranz in der Neuzeit. Calvin antwortete 1554 mit »Defensio orthodoxae fidei«, in dem er die Hinrichtung von Häretikern theologisch rechtfertigte und dabei die augustinische Compelle-intrare-Doktrin aufgriff.
1903 errichtete die calvinistische Stadt Genf am Ort der Hinrichtung einen Gedenkstein für Servet, mit der Inschrift: »Als ergebene und dankbare Söhne Calvins, unseres großen Reformators, aber dessen Irrtum verurteilend, der eines seiner Jahrhunderts war, und fest verbunden mit der Gewissens- und Glaubensfreiheit, errichteten wir dieses Sühnezeichen am 27. Oktober 1903.« Die katholische Kirche hat eine vergleichbare Geste für die von ihr Hingerichteten — etwa Hus oder Bruno — bis heute nicht vollzogen.
X. Was 1555 erreicht war
Mit dem Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 wurde im Heiligen Römischen Reich das Recht der Reichsstände festgeschrieben, die Konfession in ihrem Territorium zu bestimmen. Untertanen, die nicht der vom Landesherrn gewählten Konfession angehörten, hatten das Recht, auszuwandern (ius emigrandi) — aber kein Recht auf eigene Religionsausübung in ihrem Heimatort. Anerkannt wurden nur die katholische und die lutherische Konfession; die reformierte Konfession Calvins wurde erst 1648 im Westfälischen Frieden offiziell einbezogen, die Täufer und andere radikale Strömungen blieben grundsätzlich verfolgt.
Das Prinzip »cuius regio, eius religio« institutionalisierte, was seit dem Bauernkrieg faktisch wirksam war. Die Reformation war zur Sache der Landesherren geworden. In den protestantischen Territorien übernahm der Landesherr die Funktion, die in der katholischen Kirche der Bischof gehabt hatte — er wurde »summus episcopus«, oberster Bischof, mit Befugnissen über die Kirchenordnung, die Pfarrernennung, die Glaubenslehre. In Sachsen, Hessen, Württemberg, Brandenburg und anderswo wurden Konsistorien und Visitationen eingerichtet, die das kirchliche Leben kontrollierten.
Aus der ursprünglich antiklerikalen Bewegung war damit eine neue klerikale Struktur geworden — nur dass die Klerikalität sich nun staatlich-kirchlich verschränkte statt rein kirchlich. Was Hobbes hundert Jahre später auf seinem Frontispiz darstellen würde — der Souverän mit Schwert und Bischofstab — war in den protestantischen Territorien faktisch bereits Realität.
XI. Die Kontinuität der Mechanismen
Wenn man die Reformation strukturell betrachtet — nicht in ihren theologischen Inhalten, sondern in ihren institutionellen Folgen — wird ein Muster sichtbar, das aus der christlichen Megamaschinen-Geschichte vertraut ist.
Erstens, die Bewegung beginnt als Häresie. Wyclif und Hus formulieren Positionen, die über hundert Jahre lang als Häresie verfolgt werden. Luther vertritt ähnliche Positionen, wird ebenfalls als Häretiker verurteilt — kann aber überleben, weil sich politische und mediale Bedingungen geändert haben.
Zweitens, sobald die Bewegung mehrheitsfähig wird, übernimmt sie selbst die Funktionen einer institutionellen Kirche. Sie definiert Bekenntnisse (Augsburger Bekenntnis 1530, Helvetisches Bekenntnis 1536, Heidelberger Katechismus 1563, Konkordienformel 1577), legt Lehrgrundlagen fest, sondert Abweichende aus.
Drittens, die radikaleren Erben der ursprünglichen Bewegung — die Täufer, die Spiritualisten, die Antitrinitarier — werden verfolgt. Die Verfolgung wird theologisch mit denselben Argumenten gerechtfertigt, mit denen die mittelalterliche Kirche die Häretiker verfolgt hatte: dem augustinischen Compelle intrare, der paulinischen Obrigkeitslehre Römer 13, der Notwendigkeit der einheitlichen Lehre für die Einheit des Gemeinwesens.
Viertens, das Verhältnis von Kirche und Staat wird neu verschmolzen — nun in der Form, dass die weltliche Obrigkeit auch die kirchlichen Funktionen ausübt. Damit ist die Megamaschine in einer neuen Konstellation rekonstituiert. Das Schwert und der Bischofstab sind jetzt in einer Hand — der Hand des Landesherrn.
Diese Beobachtung soll keine moralische Verurteilung sein. Luther und Calvin haben in ihrer historischen Situation Entscheidungen getroffen, die nachvollziehbar sind — Luther im Bauernkrieg unter dem Druck einer eskalierenden sozialen Bewegung, Calvin in Genf unter dem Druck einer existenziell bedrohten reformatorischen Stadt, die sich gegen katholisches Frankreich, katholisches Savoyen und protestantische Konkurrenten in Bern behaupten musste. Wer in ihrer Lage anders gehandelt hätte, ist nicht klar.
Was sich strukturell zeigt, ist nur, dass die Reformation die Megamaschine nicht abgeschafft hat. Sie hat sie reproduziert. Die Mechanismen, mit denen die mittelalterliche Kirche ihre Konkurrenten zerschlagen hatte, wurden von den protestantischen Kirchen übernommen und auf ihre eigenen Konkurrenten angewandt. Felix Manz wurde 1527 in Zürich ertränkt, wie 1310 Marguerite Porete in Paris verbrannt worden war. Servet wurde 1553 in Genf verbrannt, wie 1415 Hus in Konstanz. Die Täufer wurden im 16. und 17. Jahrhundert systematisch verfolgt, wie die Beginen vom 14. bis ins 16. Jahrhundert.
XII. Was zu erinnern ist
Die übliche Geschichtserzählung der Reformation in Deutschland ist eine, in der Luther als Befreier auftritt. Er befreit das Christentum vom päpstlichen Joch. Er übersetzt die Bibel. Er begründet die deutsche Schriftsprache. Er steht für Gewissensfreiheit. Diese Erzählung ist nicht falsch — Luthers Bibelübersetzung ist eine kulturelle Leistung von gewaltiger Tragweite, seine theologische Arbeit hat Wirkungen entfaltet, die über fünfhundert Jahre zu spüren sind.
Aber die Erzählung ist unvollständig. Was ebenfalls zu erinnern ist:
Erstens, dass Luther nicht der Erste war, der diese Forderungen erhob. Wyclif hatte sie 130 Jahre früher formuliert, Hus 100 Jahre früher. Beide wurden dafür verbrannt — Wyclif posthum, Hus zu Lebzeiten. Luther konnte überleben, weil die historisschen Bedingungen sich geändert hatten und weil mächtige Fürsten ihn schützten.
Zweitens, dass Luthers Verhalten im Bauernkrieg eine Entscheidung war. Er hätte die Bauern unterstützen oder vermitteln können — er hat sich für die Fürsten entschieden. Das hat die Reformation strukturell zu einer Fürstenreformation gemacht.
Drittens, dass die Täufer als die radikalen Erben der reformatorischen Anfangsphase von Luther und Zwingli und später von Calvin verfolgt wurden. Felix Manz, der erste Täufermärtyrer, wurde im protestantischen Zürich hingerichtet. Tausende weitere folgten in protestantischen wie katholischen Territorien.
Viertens, dass Calvins Genf eine Theokratie war, in der die Sittenkontrolle Dimensionen erreichte, die in den katholischen Territorien dieser Zeit unbekannt waren. Der Fall Servet ist Teil dieser Geschichte.
Fünftens, dass das Resultat der Reformation strukturell die Reproduktion der Megamaschine in einer neuen Form war. Die Landeskirchen unter Landesherren waren keine Auflösung der Verflechtung von Kirche und Macht — sie waren eine andere Variante derselben Verflechtung.
Wer die Reformation studiert, sollte beides sehen: was sie geöffnet hat — die Bibelübersetzung, die Bildungsexpansion, die Diskussionsfähigkeit theologischer Fragen, die spätere Möglichkeit der Aufklärung — und was sie zugleich geschlossen hat — die Verfolgung der radikalen Erben, die Bindung der Religion an die staatliche Macht, die Reproduktion der inquisitorischen Mechanismen unter umgekehrten Vorzeichen. Beides gehört zur Wahrheit der Reformation.
Was Wyclif, Hus, die Beginen, die Täufer angestrebt hatten — ein Christentum ohne Megamaschine, ohne Verflechtung mit der weltlichen Macht, ohne Vermittlungshierarchie — ist im 16. Jahrhundert nicht durchgesetzt worden. Es wurde im Gegenteil durch dieselben Bewegungen, die sich auf seine Vorgänger berufen hatten, in seinen radikalen Trägern liquidiert. Diese Geschichte zu kennen, heißt, die Reformation präziser einordnen zu können — als historissches Ereignis mit beidseitigen Folgen, weder als reine Befreiung noch als reine Liquidation, sondern als Vorgang, in dem beides zugleich geschah.